Öffentlichen Verkehr in Sachsen nachhaltig stärken
Weiterleitung: Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen, Unterbezirksparteitag SPD Dresden, Landesparteitag SPD Sachsen
1. Das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)“ unter folgenden Gesichtspunkten zu ändern:
a. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht mehr als „freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte“ zu definieren (§3), sondern den Schienenpersonennahverkehr als Aufgabe des Freistaats festzulegen. Die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr und Sonderverkehrsmittel (Fähren, Bergbahnen etc.) soll weiterhin mit Ausnahme landesbedeutsamer Verkehrslinien in den Händen der Landkreise liegen. Dementsprechend soll der Freistaat auch die Befugnis bekommen, zum Zweck der Herstellung von durchgehenden landesbedeutsamen Verbindungen in die Aufgabenträgerschaft der Landkreise begründet einzugreifen.
b. Die dann zuständigen Aufgabenträger können auf Antrag ihre Aufgabe an die Landkreise bzw. Gemeinden weitergeben. (Land → Landkreise, Kreis→ Gemeinden)
c. Die Einführung eines sachsenweiten integralen Taktfahrplans (ITF) in der
Zielstellung festzuschreiben (§2).
d. Eine Mindestbedienung im Sinne des ITFs durch den Öffentlichen Verkehr für ländliche Räume festzuschreiben (denkbar sind auch flexible Bedienformen) (§2)
e. Den Öffentlichen Verkehrsmitteln auch außerhalb der
Verdichtungsräume Vorrang einzuräumen (§2 Absatz 3)
f. Einen einheitlichen Nahverkehrsraum Sachsen zu bilden und dort auch die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und den Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu organisieren (§4). Dieser einheitliche Nahverkehrsraum erarbeitet dann auch einen sachsenweiten
Nahverkehrsplan mit den im ÖPNV-Gesetz bereits benannten Grundsätzen (§5)
2. Eine Landesnahverkehrsgesellschaft, als 100-prozentige Tochter des Freistaats, nach dem Vorbild von Niedersachsen (LNVG) bzw. Bayern (BEG) zu gründen und diese dann mit der Bestellung von Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. anderen landesbedeutsamen Linien zu beauftragen. Ihr obliegt dann auch die Realisierung und Koordinierung des Integralen Taktfahrplans (ITF) und die Koordinierung der Regionalisierungsmittel des Bundes für Investitionskosten.
3. Die vom Bund ausgegebenen Regionalisierungsmittel zur Bestellung von Nahverkehrsleistungen und zur Finanzierung von Investitionen (Fahrzeuge, Bahnhöfe etc.) in Zukunft wieder in voller Höhe an die Aufgabenträger weiterzugeben. Von 2009 bis 2012 würde dies in Sachsen allein 144.524.700 Euro an Betriebskosten und 100.933.700 Euro an Investitionskosten ausmachen. Hiermit würde man die Kürzungen der schwarz-gelben Regierung in Sachsen wieder rückgängig machen. Ein Angebotsausbau wäre bei der vorgesehenen jährlichen Steigerung der Bundesmittel um 1,5% sehr gut möglich.
4. Darauf zu drängen im sächsischen Nahverkehr eine einheitliche Tarifstruktur zu schaffen, zum Beispiel mit der Schaffung eines einheitlichen Verkehrsverbundes. Es soll ermöglicht werden mit einem Fahrschein die verschiedensten Verkehrsmittel zu benutzen und das sachsenweit. Zu prüfen ist, in welcher Form der bisher drei Bundesländer umfassende Mitteldeutsche Verkehrsverbund im Raum Halle-Leipzig integriert werden kann.
5. Wir fordern eine bundesweite Abstimmung der verschiedenen Träger im Personennahverkehr