Die Juso-Vollversammlung möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Landtag des Freistaats Sachsen weiterreichen:

„Antibiotische Chemotherapeutika, die zu den Substanzklassen der Reserveantibiotika gehören, sollen für die Veterinärmedizin im Rahmen der Verordnung für Tiere in Massentierhaltungen verboten werden. Hygienemaßnahmen sollen mit einer positiv-Liste für Landwirte reizvoller werden.“

Begründung

Die Übertragung von Krankheitserregern von Tier auf Mensch und umgekehrt(Zoonose) ist ein bekannter Prozess. Der im Rahmen der intensivierten Tiermast erhöhte Verbrauch von Antibiotika aller Substanzklassen, der

  • auf Grund der Tierhalteart notwendig wird
  • auf berechtigten Indikationen beruht
  • auf relativen Indikationen beruht

ist an und für sich schon diskutabel. Darüber hinaus werden viele Anzeichen für einen zu weiten Einsatz der Antibiotika zur Prävention und zur Wachstumsstimulation (hormoneller Effekt) in der Tiermast diskutiert.

Dies hat Resistenzsituationen zur Folge, die im Rahmen zoonotischer Infektionen eine beständige und wachsende Infektionsquelle für Menschen(aber auch Tiere) darstellt. Eine adäquate antibiotische Behandlung ist bei resistenten Bakterien dann nicht mehr möglich, fulminante, letale Verläufe bei immunsupprimierten Patienten (bspw. Alter +65, Diabetes mellitus, Nikotinabusus, Nephropathie, Krebsleiden, systemisch, autoimmune Erkrankungen, etc.) sind gehäuft die Folge. [1]
Ein Grund für diese Situation ist der Einsatz sog. Reserveantibiotika in der Veterinär- als auch in der Humanmedizin. Dadurch kommt es unweigerlich zu diesen gefährlichen Resistenzen.

[1],[2]
Es ist sinnvoll die Substanzklassen der Reserveantibiotika (bspw. Teicoplanin, Linezolid, Vancomycin, Fluorchinolone, Cephalosporine 3.&4.Generation) aus dem Einsatz für Tiermastanlagen herauszunehmen, um einen Faktor des Selektionsdruckes für diese meist fakultativ pathogenen Bakterien zu eliminieren.

Des Weiteren ist es richtig ein Anreizsystem zur natürlichen Reduktion der Morbidität von Infektionen in der Tiermast, -aufzucht und -reproduktion einzuführen.
Besonders sind bspw. beständige Lieferketten, Hygienemaßnahmen, geschultes Personal und größere Mastflächen zu fördern. Die bisherigen bürokratischen Maßnahmen (zusätzliche Dokumentationspflichten, leider nur der Menge, nicht der Dosen) haben zwar zu einer Mengenreduktion geführt, diese lassen aber keinen Rückschluss auf die Dosisreduktion zu. Der Trend zur Singel-Shot-high-Dose kann so nicht abgebildet werden. [3]

Die Fachgesellschaften der Veterinärmedizin werden aufgefordert einen eindeutigen Indikationenkatalog für Tiermastanlagen mit alternierenden Substanzklassen und Wall-Therapieschemata zu entwickeln. [2]

Nicht leitliniengerechte Therapie sollte darüber hinaus grundsätzlich justiziabel werden, sodass Tierärzte*Innen in Zukunft grundsätzlich dann ihre Therapieentscheidung begründen müssen (Beweispflicht des Therapeuten statt Nachweispflicht des Klägers).

Siehe auch:

[1] http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html#doc2774670bodyText1

[2]
http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/leitlinien/Antibiotika-Leitlinien_01-2015.pdf

[3]

http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/05_Tierarzneimittel/2014/2014_08_01_pi_Abgabemengen_korrigiert_29_08_2014.html