Gleichberechtigung von Schülerinnen und Schülern von Schulen in Freier Trägerschaft

Die Unterbezirkskonferenz der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen mit dem Ziel der Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachsen weiterleiten:

Schülervertreterinnen und Schülervertreter von Schulen in Freier Trägerschaft müssen sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht in den Schülervertretungsgremien des Freistaates Sachsen erhalten. Auf die Änderung der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung ist hinzuwirken.

Begründung

Schülerinnen und Schüler von Schulen in Freier Trägerschaft können defacto in kommunalen, als auch im LandesSchülerRat Sachsen keine Mandate oder Ämter übernehmen und sind somit von der Schülervertretung und den damit verbundenen grundsätzlichen Demokratieerfahrungen abgeschnitten. Begründung für diese Praxis ist die Untergliederung aller Schülervertretungen unter dem Kultusministerium und die gebundene Finanzierung für Schulen – und somit für Schülervertreter – in staatlicher Trägerschaft. Das jedoch ist kein plausibler Grund warum man in Sachsen diese Zwei-Klassen-Vertretung manifestiert. Der Stadtschülerrat Dresden und der Kreisschülerrat Bautzen haben auf Beschluss Ihrer Vollversammlungen die Vergabe des aktiven und passiven Wahlrechts an Schüler_innen von Schulen in freier Trägerschaft beschlossen, jedoch sind fußen diese Beschlüsse der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung entgegen. Eine Rechtsklarheit und die Gleichstellung aller Schülervertreter_innen im Freistaat ist notwendig und unausweichlich.