Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen mit Ziel der Weiterleitung an den SPD-Landesparteitag und den SPD-Bundesparteitag weiterleiten:

Wir begrüßen die von der SPD-Bundestagsfraktion angestoßene Diskussion über ein modernes Einwanderungsgesetz in Deutschland. Die Zusammenführung zahlreicher unterschiedlicher rechtlicher Regelungen und die Schaffung weiterer legaler Zuwanderungswege sind aus unserer Sicht schon lange überfällig. Ein Einwanderungsgesetz könnte hier Klarheit schaffen und erhebliche Verbesserungen mit sich bringen. Allerdings sind bisher nur einige mögliche Eckpunkte bekannt und viele für die Menschen wichtige Details noch gar nicht geklärt. Wir wollen diese Diskussion konstruktiv begleiten, aber zugleich auch einige Anforderungen formulieren, die ein solches Gesetz aus unserer Sicht mitbringen sollte:

  • Wir lehnen ein rein nachfrageorientiertes Einwanderungsgesetz ab, das sich ausschließlich am angeblichen ökonomischen Wert eines Menschen orientiert. Es muss Einwanderungschancen für alle Menschen geben. Möglicherweise können Systeme wie z.B. die in den Vereinigten Staaten durchgeführte "Greencard-Lotterie" Ansatzpunkte dafür liefern.
  • Das Recht auf Asyl darf im Zug eines modernen Einwanderungsgesetzes nicht weiter angetastet werden. Zuwanderung, die zum Teil ökonomisch begründet wird, darf nicht gegen den Schutz von Flüchtlingen und humanitäre Pflichten ausgespielt werden. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit darf bei der Entscheidung über Asyl keine Rolle spielen. Im Rahmen des Asylverfahrens bestehende Barrieren, wie z.B. die nach 15 Monaten entfallende Vorrangprüfung wollen wir abschaffen.
  • Bei der "nachfrageorientierten Zuwanderung" wird vielfach die Einrichtung einer Expertenkommission vorgeschlagen, die z.B. die Kriterien für die Erstellung eines Punktekatalogs entwickeln soll. Sofern ein solches Gremium in Betracht gezogen wird, ist für uns klar, dass nicht nur WirtschaftsvertreterInnen, sondern auch Sachverständige aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Politik, Verwaltung, gesellschaftlichen Gruppen und selbstverständlich auch MigrantInnenorganisationen beteiligt werden müssen. Ein neues Einwanderungsgesetz muss diskriminierungsfrei ausgestaltet sein und die tatsächlichen beruflichen und sozialen Erfahrungen der EinwanderInnen berücksichtigen.
  • Wir sehen den systematischen Abzug von ausgebildeten Fachkräften aus Ländern mit erheblichen eigenen Entwicklungsdefiziten kritisch. Um die Möglichkeit zur zwischenzeitlichen Rückkehr und des wirklichen Wissensaustauschs zu fördern, wollen wir eine Wiederkehr nach Deutschland ohne Verlust erworbener Rechtspositionen ermöglichen. Zudem soll auch die gegenseitige Anerkennung von Ansprüchen aus den jeweiligen Sozialversicherungen ermöglicht werden.
  • Es muss in Zukunft möglich sein, dass z.B. AsylbewerberInnen auch aus ihrem laufenden Verfahren hinaus parallel eine Einwanderung im Sinne des neuen Gesetzes anstreben können. Der Wechsel des aufenthaltsrechlichen Status muss deutlich vereinfacht werden.
  • Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist weiter zu verbessern. Die Möglichkeiten zur partiellen Nachqualifizierung sind bisher nicht ausreichend und die finanzielle Belastungen durch Gebühren im Anerkennungsverfahren deutlich zu hoch und bundesweit uneinheitlich geregelt. Zudem sollte das Angebot berufsbezogener Deutschkurse systematisch ausgebaut werden.

Im Rahmen der Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes sollten auch weitere rechtliche Hürden abgebaut werden. So muss z.B. der Familiennachzug vereinfacht werden und die Hürden zur Einbürgerung sollten sinken. Die in der Vergangenheit durch die SPD erreichten Erfolge u.a. bei der gewachsenen Rolle des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht oder bei der Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft wollen wir weiter ausbauen. Für uns hat zudem die politische Partizipation von EinwanderInnen höchste Priorität. Wir wollen das Wahlrecht z.B. durch die Schaffung eines Kommunalwahlrechts für AusländerInnen (Änderung von Artikel 28, Absatz 1 GG) zugänglicher machen.