Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen mit dem Ziel der Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachsen und den SPD-Bundesparteitag weiterleiten:

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public-private-Partnerships (PPP) sind aus unserer Sicht kein adäquates Mittel, um öffentliche Infrastruktur zu errichten bzw. zu erhalten. Weitgehend unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ergeben sich schwerwiegende Nachteile, die den Einsatz vielfach unwirtschaftlich machen und die demokratische Kontrolle erschweren. Auch muss konstatiert werden, dass ÖPPs zur Behebung des Investitionstaus auf kommunaler Ebene kaum geeignet sind. Aber auch die bisherigen Erfahrungen mit Großprojekten wie z.B. dem Ausbau von Bundesfernstraßen sprechen gegen dieses Mittel. Die skizzierten Nachteile treffen aus unserer Sicht ebenso auf die im Rahmen einer Expertenkommission des Bundeswirtschaftsministeriums diskutierten neuartigen Modelle (z.B. öffentliche getragene Investitionsbanken oder öffentliche Investitionsfonds) zu.

Im Gegensatz dazu sprechen wir uns insbesondere für eine weitere Stärkung der kommunalen Finanzkraft aus. Mit den umfassenden Entlastungen bei der Grundsicherung, zusätzlichen Mitteln für die Flüchtlingshilfe und z.B. der Aufstockung der Mittel für Städtebau hat die SPD bereits umfassende Erleichterungen für die Kommunen auf den Weg gebracht. Doch um die kommunale Selbstverwaltung wirklich nachhaltig zu gewährleisten und Spielräume zum Abbau des riesigen Investitionsdefizites zu schaffen, müssen weitere Schritte unternommen werden. Dafür sind aus unserer Sicht entsprechende Prioritätensetzungen in den Haushalten, aber auch steuerliche Umverteilungsmaßnahmen (z.B. Anhebung Spitzensteuersatz und Wiedereinführung Vermögenssteuer) unverzichtbar und sinnvoller.

Begründung

Begründung:

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) oder Public-private-Partnerships (PPP) werden seit einigen Jahren als Mittel zur Auflösung des zweifelsohne in Deutschland vorhandenen Investitionsstaus diskutiert. Die Beteiligung privater Geldgeber soll dabei staatliche Neuverschuldung verhindern und einen angeblich zügigeren und preiswerteren Bauablauf garantieren. Je nach konkretem Finanzierungsmodell erhalten die InvestorInnen im Gegenzug die aus dem späteren Betrieb resultierenden Einnahmen (bei Autobahnen z.B. die LKW-Maut) oder festgesetzte regelmäßige Zahlungen von der öffentlichen Hand.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ÖPPs keineswegs zur Einsparung von öffentlichen Mitteln führen müssen. Erst am 04.06. 2014 kritisierte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags die bisherige Praxis des Bundesverkehrsministeriums dahingehend, dass beim Bau von Bundesfernstraßen in ÖPP-Modellen Mehrkosten von 1,9 Milliarden Euro gegenüber der rein öffentlichen Errichtung entstanden sind. So kann das Urteil „Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass die bisherigen ÖPP-Projekte unwirtschaftlich sind.“ nicht verwundern. Statt einer teilweise angepriesenen Ersparnis von 40 Prozent entstanden stellenweise Mehrkosten von 46 Prozent.

Es sprechen aber noch weitere Argumente gegen den Einsatz von ÖPP-Konstrukten: Durch die Beteiligung privater GeldgeberInnen ist nur in seltenen Fällen eine wirkliche Transparenz gegeben. Vertragswerke, aber auch die den ÖPPs zugrundeliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind für die Öffentlichkeit aufgrund der Wahrung von "Geschäftsgeheimnissen" selten einsehbar. Hieraus folgen auch Probleme der demokratischen Legitimität von ÖPPs, da keine Kontrollmechanismen vorhanden sind. Wegen der Langfristigkeit von ÖPP-Projekten ist jedoch eine besondere Qualitätsprüfung und -kontrolle der privaten Partner unerlässlich. Glücklicherweise konnten zumindest die Rechnungshöfe von Bund und Ländern die Ergebnisse kontrollieren.

Probleme bereiten auch die unterschiedlichen Motive der Partner: Während private InvestorInnen mit Gewinnerzielungsabsicht solche Projekte verfolgen, muss die öffentliche Hand am Gemeinwohl orientiert sein. Private InvestorInnen könnten versuchen, Verluste über erhöhte Gebühren auf die BürgerInnen abzuwälzen.

Des Weiteren muss auch kritisch betrachtet werden, wo der Großteil des Investitionsstaus anzutreffen ist: 118 Milliarden Euro beträgt der Investitionsrückstand alleine bei den Kommunen. Oft sind die dort zu stemmenden Projekte recht kleinteilig und daher für das Engagement privater Geldgeber unattraktiv. Der Bündelung vieler Projekte stehen die keineswegs einheitlichen Interessen der Städte und Gemeinden und die Vielfalt an möglichen Finanzierungsmodellen entgegen.

Zudem muss auch der generelle wirtschaftliche Sinn von ÖPP-Modellen kritisch hinterfragt werden: Derzeit kann der Staat Kredite über 30 Jahre zu einem Zinssatz von unter einem Prozent aufnehmen. Die Renditeerwartungen von privaten GeldgeberInnen wie z.B. Versicherungen werden hingegen mit mindestens drei bis hin zu sieben Prozent angegeben. Diese Diskrepanz kann trotz der auf Bundes- und Landesebene geltenden Schuldenbremsen nicht gerechtfertigt werden.