Wildtierverbot in Dresden durchsetzen!

Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat weiterleiten:

Die Jusos Dresden fordern ein Wildtierverbot für Zirkusbetriebe und Schaustellerbetriebe bei der Nutzung kommunaler Flächen sowie Grundstücke, die sich im Eigentum städtischer Tochtergesellschaften befinden. Wir fordern ein generelles Wildtierverbot. Gleichwohl soll für bereits vorhandene Tiere unter Berücksichtigung ihrer Lebensdauer eine Übergangsregelung getroffen werden.

Die Jusos Dresden fordern die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat auf, sich für ein solches Verbot gegenüber der Oberbürgermeisterin einzusetzen.

Begründung:

Das Halten und Mitführen von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist längst nicht nur unter Tierschützern und Veterinären höchst umstritten. In Europa wächst das Bewusstsein, dass Wildtiere nicht in den Zirkus gehören. In der Europäischen Union haben aktuell dreizehn Mitgliedstaaten die Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben eingeschränkt oder verboten. In Österreich gilt ein umfassendes Wildtierverbot bereits seit 2005, welches zweimalig von der Europäischen Kommission als rechtmäßig bestätigt worden ist. 2006 und 2009 scheiterte der Europäische Zirkusverbands (ECA) mit einer Beschwerde gegen das österreichische Wildtierverbot vor der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission macht damit auch den Weg frei, Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren in Zirkusbetrieben in Deutschland zu ergreifen.

In Deutschland forderte der Bundesrat 2003, 2006 und zuletzt 2011 ein Verbot von Wildtieren für Zirkusbetriebe. In seiner jüngsten Entschließung 2011 forderte er die Bundesregierung auf, “dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung zuzuleiten, die das Halten von Tieren bestimmter wildlebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Das Verbot soll insbesondere für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.”

Die Hauptbegründung der Länderkammer bestand darin, “dass die Haltung der genannten Wildtiere im Zirkus mit einer Reihe von Belastungen verbunden ist, die einen angemessenen Schutz der Tiere in solchen Einrichtungen faktisch unmöglich machen.” Die systemimmanenten Tierschutzprobleme der ca. 250 Wanderzirkusse in Deutschland, welche aus Transport, Haltung und Dressur erwachsen und sich insofern im Konflikt mit der Staatszielbestimmung des Tierschutzes (Art. 20a GG) befinden, dürfen nicht länger bewusst übersehen werden.

Unbeeindruckt von der Entschließung des Bundesrates lehnte die schwarz-gelbe Koalitionsfraktion einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion über ein Verbot der Haltung wildlebender Tiere in Zirkusbetrieben im November 2011 ab.

Aus Ermangelung einer bundesgesetzlichen Regelung haben bereits einige Kommunen Maßnahmen zur Einschränkung oder zum Verbot der Wildtiermitführung ergriffen, darunter Stuttgart, München, Potsdam, Speyer, Heidelberg, Worms und Chemnitz (vgl. Anlage).

Dem vernünftigen und wegweisenden Beispielen aus anderen Kommunen folgend darf die Landeshauptstadt Dresden sich im Sinne des Tierschutzes nicht scheuen, angemessene Regelungen zu treffen, die Zirkussen, die Wildtiere mitführen unter bestimmten Bedingungen das Gastieren auf städtischen Flächen verwehren.