Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die Juso-Landesdelegiertenkonferenz mit Ziel der Weiterleitung an den SPD-Landes- und SPD-Bundesparteitag weiterleiten:

Die Zukunft der „Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“ war seit 2014 Thema einer hochkarätig besetzten Expertenkommission des Deutschen Bundestages. Diese Kommission legte im April 2016 ihren Abschlussbericht vor, der im Kern eine Eingliederung der Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv bis zum Jahr 2021 vorsieht und die Reduzierung der Außenstellen auf eine pro Bundesland zur Folge hätte.

Wir lehnen diese vorgeschlagene Vorgehensweise ab. Aus unserer Sicht wird eine Angliederung der Stasi-Unterlagenbehörde an das Bundesarchiv der besonderen historischen Bedeutung der Stasi-Akten nicht gerecht. Der offene Zugang zu den Akten eines ehemaligen Geheimdienstes ist in dieser Art und Weise weltweit einmalig und sollte auch entsprechend weiterhin wohnortnah und unkompliziert gewährleistet werden. Der derzeitige Zugang zu den Stasi-Unterlagen ist zudem mit dem geltenden Bundesarchivgesetz nicht kompatibel und würde auch weiterhin die spezifischen Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder eine umfassende Novellierung des Bundesarchivgesetzes erfordern.

Wir fordern stattdessen:

– Die Stasi-Unterlagenbehörde soll auch in Zukunft als eigenständige Behörde fortbestehen und in ihrer Grundstruktur mit einer Zentrale in Berlin und Außenstellen in möglichst allen ehemaligen DDR-Bezirken erhalten bleiben. Gerade für ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ist die Wohnortnähe ein wichtiger Faktor.

– Die Außenstellen müssen weiterhin als Anlaufpunkt für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und natürlich besonders die Opfer zur Verfügung stehen. Daneben sollte aber auch die eigenständige Bildungs-, Geschichts- und Erinnerungsarbeit der Außenstellen in ihrer Bedeutung gestärkt werden und auch entsprechend mit Ressourcen unterlegt werden. Dies ist insbesondere für die Arbeit und den Dialog mit den „Nachwendegenerationen“ unumgänglich und zentral für den Erhalt der Behörde. Bei zweifelsohne notwendigen Weiterentwicklung der Gesamtbehörde ist der Forschungsarbeit ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

– Eine belastbare und langfristige Personalplanung ist wichtig für die Zukunft der Behörde. Gleichbleibende bis sogar steigende Antragszahlen und die in den letzten Jahren deutlich verlängerten Wartezeiten auf Einsichtnahme belegen, dass der derzeitige Schrumpfkurs in eine Sackgasse führt und die Arbeit der Behörde zunehmend behindert.

– Das steigende Alter des Aktenbestandes macht eine Verbesserung der archivalischen Bedingungen in der gesamten Behörde umso dringlicher. Diese entsprechen nicht durchweg den heute an die Unterbringung von Archivgut angelegten Kriterien. Die Digitalisierung non Teilen des Bestandes kann auch unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Nutzbarkeit der Akten bilden.

– Das Projekt zur virtuellen Rekonstruktion zerrissener Akten sollte fortgesetzt und entsprechend unterstützt werden. Die bisher nicht zugänglichen Bestände könnten einen wichtigen Beitrag zur Beantwortung noch offener historischer Frage