Pfeffersprayeinsatz gegen Menschen verbieten

Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen mit dem Ziel der Weiterleitung an den Juso-Bundeskongress, den SPD-Landesparteitag und den SPD-Bundesparteitag weiterleiten:

Der Pfefferspray gegen Menschen ist eigentlich verboten. Die internationale Biowaffenkonvention aus dem Jahr 1972 untersagt den Einsatz in internationalen Konflikten. Auf nationaler Ebene sind sogenannte Reizsprühstoffgeräte  in Deutschland Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Die dafür erforderliche Zulassung des Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt und nur als „Tierabwehrsprays“ gekennzeichnete Produkte dürfen im Moment in die Hand von Zivilisten gelangen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden derzeit nur Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte. Diese dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen.

Diese derzeitige Praxis lehnen wir ab und fordern ein absolutes  Verbot des Einsatzes von Pfefferspray gegen Menschen im Rahmen von Polizeieinsätzen auf Bund- wie Länderebene.

Begründung

Es ist nicht nur systemisch unsinnig, den Einsatz von bestimmten Waffen in kriegerischen Konflikten zu untersagen, aber den Einsatz dieser Mittel gegen Zivilisten zu gestatten. Vielmehr birgt Pfefferspray auch einige tiefgreifende Gefahren, die es zu einem äußerst gefährlich und im Ernstfall auch tödlichen Einsatzmittel machen.

Kerngesunde Menschen überstehen einen Pfeffersprayeinsatz zumindest langfristig ohne negative gesundheitliche Folgen. Kurzfristige und sehr schmerzvolle Verletzungen an den Augen und den Schleimhäuten sind zwar die Regel, allerdings verschwinden diese Symptome zumindest nach einer adäquaten und schnellen Behandlung auch wieder.

Anders schaut es hingegen bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen aus, die selbstverständlich auch zu den Teilnehmenden von Demonstrationen und Kundgebungen gehören: Wer unter einer Asthma-Krankheit leidet, bestimmte Allergien oder eine Herz-Kreislauf-Schwäche hat, Psychopharmaka nehmen muss, oder dauerhaft Kokain bzw. Amphetamine konsumiert, für den wird der Kontakt mit Pfefferspray zu einer ernsthaften gesundheitlichen Gefahr. Allergische Schockreaktionen können die Folge sein,  die schlimmstenfalls auch zum Tode führen können. In Deutschland wurden schon mehrere derartige Todesfälle dokumentiert, im US-amerikanischen Bundestaat Kalifornien summiert sich die Zahl der Todesopfer seit 1993 auf 27.

Nicht ohne Grund sagt auch die Bundesregierung  „Bei bestimmungsgemäßer Exposition von gesunden Personen sind in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten.“ Für Personen mit gesundheitlicher Vorbelastung fällt die Antwort unter Umständen anders aus. Dazu kommt noch die Tatsache, dass gerade auf Demonstrationen oft nicht die nach einem Pfeffersprayeinsatz eigentlich notwendige und angeratene medizinische Betreuung bereitgestellt werden kann.

Zugleich ist aber auch das Risiko (auch unverschuldet) in einen Pfeffersprayeinsatz zu gelangen, in den letzten Jahren insgesamt gestiegen. Seitdem Pfefferspray zum Einsatz-Repertoire der Polizei gehört (etwa seit der Jahrtausendwende) ist trotz des Fehlens einer offiziellen Statistik von einer zunehmenden Verwendung auszugehen. Allein beim Einsatz gegen die Castor-Transporte im November 2010 wurden 2200(!) Dosen Pfefferspray verbraucht. Von einem Einsatz in einzelnen Notsituationen kann an dieser Stelle nicht mehr gesprochen werden.