Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und über die Jusos Sachsen, SPD Dresden und die SPD Sachsen an die SPD-Fraktion im sächsischen Landtag weiterleiten:
Neue JuPas braucht das Land!
Auf Bundesebene und in Sachsen gilt für jede Wahl das Wahlalter 18. Dieses macht es U18-Jährigen unmöglich, sich unmittelbar politisch zu beteiligen. Zu dem kommt, dass unsere Politik überproportional durch ältere Menschen bestimmt wird. So macht der Anteil der Angeordneten im Bundestag, welche 18 bis 29 Jahre alt sind, gerundet 2% aus, obwohl der Anteil der Menschen mit eben diesem Alter bei 14% liegt. Das heißt von 709 Abgeordneten sind nur 13 Abgeordnete zwischen 18 bis 29 und damit statistisch gesehen mindestens 86 Abgeordnete zu wenig.
Um Jugendliche zumindest auf kommunaler Ebene eine Bühne für ihre Interessen zu geben, führen immer mehr Städte und Gemeinden Jugendparlamente ein, welche von Jugendlichen gewählt werden. Doch in Sachsen ist es sehr schwierig, Jugendparlamente auch aktiv an den Stadt-/Gemeinderat anzubinden, da laut Sächsischer Gemeindeordnung “sachkundige” Einwohner*innen, welche nicht in den Gemeinderat gewählt worden, nur durch Beiräte die Möglichkeit bekommen, Anträge im Gemeinderat zu stellen. Und diese Beiräte müssen mindestens zu einem Teil aus Gemeinderät*innen bestehen. So ist die einzige Möglichkeit für das Jugendparlament die Nutzung eines Jugendbeirats, beispielsweise wie beim Jugendparlament Leipzig, was zum Einen strukturell umständlich und kompliziert ist und zum Anderen das Jugendparlament in seiner Selbständigkeit antastet, da sich im Jugendbeirat Gemeinderät*innen befinden müssen.
Wir fordern deshalb die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Die sächsische SPD-Landtagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass parallel zu § 47a SächsGemO ein § 47b erstellt wird, welcher es Gemeinderäten gestattet, mittels einer Satzung ein Kinder- und Jugendgremium (z.B. ein Jugendparlament) einzuberufen. Dieses organisiert sich im Rahmen der Satzung selbst und besitzt Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat, in den Stadtbezirksbeiräten und den Ortschaftsräten. Zudem soll die Möglichkeit eingebaut werden, dass Jugendliche einer Gemeinde eine Initiative zur Gründung eines solchen Kinder- und Jugendgremiums starten können. Diese Initiativen sollen die Möglichkeit besitzen, durch eine Unterschriftensammlung oder andere geeignete Arten der Willensartikulation von Jugendlichen ein Kinder- und Jugendgremium zu gründen. Die Ausgestaltung der unterschiedlichen Kinder- und Jugendgremien soll möglichst weniger Regeln obliegen.
Weiterhin soll diskutiert werden, ob selbige Forderungen auf einen möglichen § 43b SächsLKrO (Sächsische Landkreisordnung) bezüglich Landkreisen und ihren Kreistagen angewendet werden soll.
Begründung
Quellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/272472/6091c6dd2fee377c692200c044759787/K-apitel_03_01_Altersgliederung-pdf-data.pdf
https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!a=18,30&g
https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/bundestag-diese-abgeordneten-fehlen-e291979/
https://jugendparlament.leipzig.de/ueber-uns/struktur/
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p47a