Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen:
Wir lehnen die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ ab. Wir fordern die SPD-Mitglieder in der sächsischen Staatsregierung auf, diese Haltung im Kabinett zu vertreten und eine Zustimmung des Freistaats Sachsen zum vorliegenden Gesetzentwurf in der Bundesratssitzung am 17. Juni zu verhindern.
Begründung
Für uns Jusos stellt die Praxis der Ablehnung von Asylanträgen als „offensichtlich unbegründet“ im Sinne des Asylverfahrensgesetzes ganz grundsätzlich eine untragbare Einschränkung des Asylrechts dar. Eine reine Vermutung seitens des Gesetzgebers reicht aus, um einen Antrag abzulehnen. Die Widerlegung dieser Vermutung ist durch verfahrensverschärfende Festlegungen enorm erschwert. Daher haben wir schon vor einiger Zeit die Abschaffung dieser Regelung gefordert und auch wiederholt gegen die Ausweitung auf weitere Staaten protestiert.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13. Mai dem „Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten“ mit Mehrheit der schwarz-roten Koalition zugestimmt. 25 Abgeordnete der SPD-Fraktion haben diese Entscheidung nicht mitgetragen.
Abseits unserer grundsätzlichen Haltung zum Thema „sichere Herkunftsstaaten“ lohnt auch ein Blick auf die konkrete Menschenrechtssituation in den drei betroffenen Staaten: Laut „Amnesty International“ sind in Marokko substanzielle Verletzungen der freien Meinungsäußerung und der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festzustellen. Journalist*innen werden mit Gerichtsverfahren überzogen und Menschenrechtsorganisationen werden in ihrer Arbeit behindert. In Algerien wird Homosexualität weiterhin strafrechtlich verfolgt und ist mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren belegt. Tunesische Strafverfolgungsbehörden wenden laut übereinstimmenden Berichten weiterhin Foltermethoden an, um Geständnisse zu erzwingen. [1]
Dies sind nur einige Auszüge einschlägiger Berichte. Trotzdem wird klar, dass die betroffenen Staaten insbesondere für Minderheiten aller Art, politisch Engagierte und Journalist*innen alles andere als „sicher“ sind. Eine von der Sozialdemokratie mitgetragene Landesregierung darf so ein solches Gesetz nicht mittragen!
[1] Stellungnahme an den Innenausschuss für die Sachverständigenanhörung am 25. April – https://www.amnesty.de/downloads/stellungnahme-den-innenausschuss-fuer-die-sachverstaendigenanhoerung-am-25-april-2016?destination=node%2F297