Lebensmittel sind ein kostbares Gut! – Wegwerfverbot für Supermärkte und Gastronomiebetriebe sowie alle Betriebe, die mit Lebensmitteln handeln
Supermärkte und Gastronomiebetriebe und weitere Betriebe, die mit Lebensmitteln handeln, egal welcher Größe sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, überschüssige und noch gute Lebensmittel nicht wegzuwerfen, sondern diese an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Zuwiderhandlungen sollen sanktioniert werden.
Begründung
Dieser Antrag geht auf einen beschlossenen Antrag aus der Juso-LDK im Jahre 2018 zurück und führt diesen Beschluss in der Forderung weiter aus.
Der 2. Mai eines jeden Jahres ist der Tag der Lebensmittelverschwendung. Sämtliche Lebensmittel, die vom 01. Januar bis zu diesem Tag für Deutschland produziert werden, landen im Müll. Obendrein landen etwa 13 Millionen Tonnen Lebensmittel jährlich auf dem Müll und pro Kopf etwa 85,2 Kilogramm. Machen wir uns nichts vor, ohne gemeinnützige Organisationen wie z.B. die Lebensmitteltafeln oder Foodsharing etc., würden noch mehr Lebensmittel weggeworfen werden. Dort, wo der Staat eigentlich handeln sollte und verantwortlich ist, stemmen viele ehrenamtliche Menschen diese verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe.
Es kann nicht angehen, dass ein Teil der Weltbevölkerung hungert oder teilweise Menschen in Deutschland nicht wissen, wie sie Lebensmittel vom Supermarkt kaufen sollen, weil das Geld nicht reicht, während viele Lebensmittel im Müll landen. Die Lebensmitteltafeln sammeln z.B. überschüssige Lebensmittel und verteilen diese an bedürftige Menschen, die sich nicht immer Supermarktware leisten können. Der gesetzliche Rahmen in Deutschland sieht hierfür nichts Besonderes vor. Es wird von einer freiwilligen Kooperation ausgegangen. Die oben genannten Organisationen arbeiten meistens mit den Supermärkten und Gastronomiebetrieben zusammen, was in der Regel auch gut funktioniert. Dennoch landen immer noch genügend Lebensmittel, die unserem Ideal nicht mehr entsprechen, in der Tonne. In Frankreich ist es z.B. seit 2018 Supermärkten und Gastronomiebetrieben gesetzlich untersagt, einwandfreie Lebensmittel zu entsorgen. Diese müssen an gemeinnützige Organisationen abgegeben werden, da ansonsten Strafen drohen, so sollen auch hier in Deutschland alle Supermärkte, Gastronomiebetriebe und Betriebe, die mit Lebensmitteln handeln, egal welcher Größe, ihre Lebensmittel, die sie nicht mehr brauchen, an Organisationen, wie die Tafeln kostenfrei abegeben. Unsere bisherige Beschlusslage sieht darin vor, alle Supermärkte und Gastronomiebetriebe ab einer Ladenfläche von 400 m² einen Lebensmittelwegwerfverbot aufzuerlegen, jedoch werden damit kleinere Gastronomiebtriebe, wie z.B. Bäckereien, Imbisse oder kleinere Restaurants, aber auch Sog. Spätis oder Tante-Emma-Läden nicht berücksichtigt. Deshalb sollte es auch unser Ziel als Jusos in der SPD sein, Lebensmittel effektiv zu retten, unabhängig von der Größe des Supermarktes, Gastronomiebtriebs oder eines weiteren Betriebs, die mit Lebensmitteln handelt!