Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen mit dem Ziel der Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachsen sowie an den Unterbezirksparteitag der SPD Dresden weiterleiten:
Die Auszahlung von Geldleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an die Leistungsberechtigten im Sinne des §1 AsylbLG wird auf ein vollständig bargeldloses Verfahren (z.B. Geldkarte) umgestellt.
Eine Orientierung an bestehenden Beispielen der erfolgreichen Umsetzung in anderen Kommunen wird hierbei als zielführend erachtet (Schleswig Holstein: Errichtung zusätzliche Geldautomaten vor Ort).
Begründung
Die derzeitige Praxis der Barauszahlung dieser Leistungen durch die Kommunen stellt einen erheblichen personellen und organisatorischen Verwaltungsaufwand dar. Auch entstehen in diesem Zusammenhang regelmäßig Konflikte durch lange Wartezeiten nicht eingehaltene Termine und lange Anfahrtswege. Diese Probleme könnten über ein bargeldloses Verfahren gelöst und die freigewordenen Personalkapazitäten anderweitig in der Geflüchteten-Betreuung genutzt werden.