Arbeitsfähigkeit sichern – Legislatur verkürzen

Weiterleitung: Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen

Der Landesvorstand der Jusos Sachsen wird beauftragt, die Richtlinien der Jusos

Sachsen wie folgt zu ändern:

Streiche:

§7 Landesvorstand

(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:

• ein/e Landesvorsitzende/r,

• zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und

• maximal sechs Beisitzer/innen.

Und ersetze durch:

§7 Landesvorstand

(1) Dem auf ein Jahr gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:

• ein/e Landesvorsitzende/r,

• zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und

• maximal sechs Beisitzer/innen.