Arbeitsfähigkeit sichern – Legislatur verkürzen
Weiterleitung: Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen
Der Landesvorstand der Jusos Sachsen wird beauftragt, die Richtlinien der Jusos
Sachsen wie folgt zu ändern:
Streiche:
§7 Landesvorstand
(1) Dem auf zwei Jahre gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:
• ein/e Landesvorsitzende/r,
• zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und
• maximal sechs Beisitzer/innen.
Und ersetze durch:
§7 Landesvorstand
(1) Dem auf ein Jahr gewählten, stimmberechtigten Landesvorstand gehören an:
• ein/e Landesvorsitzende/r,
• zwei Stellvertretende/r Landesvorsitzende/r und
• maximal sechs Beisitzer/innen.