Die Vollversammlung der Jusos Dresden möge beschließen und an den SPD-Unterbezirksparteitag mit Ziel der Weiterleitung an die SPD-Stadtratsfraktion weiterleiten:

Wir fordern eine deutliche Erhöhung der finanziellen Entschädigung von FriedensrichterInnen und ProtokollführerInnen in den insgesamt 16 Dresdner Schiedsstellen. Zu diesem Zweck wird die Dresdner Schiedsstellensatzung entsprechend angepasst. Anzustreben ist dabei eine mit OrtsbeirätInnen und OrtschaftsrätInnen vergleichbare monatliche Entschädigung (derzeit 100€ Festbetrag).

Begründung

Die Dresdner FriedensrichterInnen und die ihnen zugeordneten ProtokollführerInnen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten. Sie vermitteln z.B. in sogenannten bürgerlich-rechtlichen Streitfragen wie Nachbarschaftsstreitereien oder unternehmen bei bestimmten Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung Sühneversuche. Durch ihre flächendeckende Verbreitung sind sie auch ein elementarer Teil der sächsischen Justiz. Sie werden aller fünf Jahre durch den jeweiligen Gemeinderat gewählt. In Dresden geschieht dies auf Vorschlag der Ortsbeiräte/Ortschaftsräte.

Die den FriedensrichterInnen bzw. ProtokollführerInnen gewährte Entschädigung ist seit der Erstellung der Dresdner Schiedsstellensatzung vor mittlerweile über 15 Jahren unverändert. Diese Funktionen sind in Anbetracht der in Dresden recht großen Schiedsstellenbezirke (Pieschen umfasst z.B. über 53.000 EinwohnerInnen) und den monatlich durchgeführten Sprechstunden in ihrem Arbeitsumfang keineswegs zu unterschätzen. Die derzeitige monatliche Entschädigung in Höhe von 51,13 € (FriedensrichterIn) bzw. 25,56 € (ProtokollführerIn) trägt dieser Bedeutung allerdings nicht ausreichend Rechnung. Zweifelsohne handelt es sich bei diesen Funktionen um Ehrenämter, die in erster Linie aus eigenem Antrieb heraus ausgeübt werden sollten. Trotzdem sollte die Landeshauptstadt Dresden diesen Menschen mehr Wertschätzung entgegenbringen. Eine Orientierung an der Entschädigung der OrtsbeirätInnen erscheint uns daher in Anbetracht des Aufwands angemessen zu sein