Wohin mit den ganzen Bundes-Anträgen? Juso-Bundesausschuss stärken.

Die Jusos verstehen sich als beteiligungsorientierter Verband, in dem jedes Mitglied sich inhaltlich engagieren kann. Dass dies nicht nur Interesse der Mitglieder ist, sondern auch aktiv genutzt wird, sehen wir an der stets großen Menge an Anträgen auf Juso-Versammlung. So wurden allein auf dem Juso-Bundeskongress 2022 135 Anträge gestellt (Initiativanträge nicht eingenommen)1. Noch viel mehr Anträge werden jährlich auf Juso-Landes- und -Unterbezirkskonferenzen gestellt, die in den Bundesländern und Kommunen täglich Wirkung zeigen. Die Jusos sind der inhaltliche Motor der Partei.

Bedauernswerterweise können auf Bundeskongressen in der Regel nur ein Bruchteil der Anträge behandelt werden. So wurden auf dem Bundeskongress 2021 nur 24 Anträge behandelt und beschlossen2. In den meisten Organisationen werden diese Anträge nun zu einem kleineren und häufiger tagenden Beschlussgremium weitergeleitet. Der Juso-Bundesausschuss, der bei uns Jusos diese Funktion einnehmen könnte, besitzt aber leider aufgrund bestehender Hürden und Kompetenzmangels diese Möglichkeit nicht. So bleiben jährlich sehr viele relevante Anträge unbehandelt und verschwinden im Nichts. Dies ist nicht nur sehr frustrierend für die Antragsschreiber*innen, sondern demotiviert auch langfristig.

Wir fordern deshalb den SPD-Parteivorstand auf, die Grundlagen für einen stärkeren Bundesausschuss zu legen. Der Juso-Bundesvorstand soll sich hier für die Anpassung der rechtlichen Rahmen gegenüber dem SPD-Parteivorstand einsetzen. Bis zum Zeitpunkt, an dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Bundesausschuss mit mehr Kompetenzen gegeben sind, möchten wir als Jusos bei Bundeskongressen das in Parteien weit verbreitete Instrument der “Konsenslisten” anwenden, wie es auch stets bei SPD-Bundesparteitagen verwendet wird. Hierfür soll der Bundesausschuss oder eine Antragskommission bestehend aus Entsandten aller Juso-Landesverbände/-Bezirke die Anträge vorbehandeln und mehrheitlich unkontroverse Anträge in Konsenslisten setzen, die vom Bundeskongress im Block beschlossen werden. Natürlich soll jeder Landesverband/Bezirk die Möglichkeit besitzen, “Konsens-Anträge” per Geschäftsordnungs-Antrag zur Debatte und separaten Abstimmung zu setzen. Durch die Konsenslisten soll gewährleistet werden, dass alle Anträge die Möglichkeit der Beschlussnahme besitzen und somit die inhaltliche Breite der Jusos verfestigen und nicht aufgrund fehlender Zeit auf dem Bundeskongress unbehandelt im Nichts verschwinden.

Zur Stärkung des Bundesausschusses um mehr Konferenzen schlagen wir dem Parteivorstand folgende Änderung der “Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD”3 vor:

  • Punkt 5. b) wird wie folgt neu gefasst:
    “b) Bundesausschuss

    aa) Der Bundesausschuss ist das beschlussfassende Gremium zwischen den Bundeskonferenzen. Er kontrolliert und berät den Bundesvorstand und ist vor grundlegenden, politischen und organisatorischen Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Er wird mindestens zweimal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5 Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Bundesausschusses werden von der/dem/den Bundesvorsitzende/n geleitet.

    bb) Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus 30 Vertreter/innen der Bezirke/Landesverbände. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der Parteimitglieder auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Jeder Bezirk erhält ein Grundmandat. Der Bundesvorstand nimmt beratend an den Sitzungen des Bundesausschusses teil. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt. Seine weitere Arbeitsweise klärt der Bundesausschuss in einer ständigen Geschäftsordnung.”

  • am Ende von Punkt 5. a) cc) wird folgender Satz hinzugefügt: “Anträge, welche nicht beraten wurden, werden an den Bundesausschuss überwiesen.”
  • der erste Satz von Punkt 5. c) bb) wird wie folgt umformuliert: “Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses aus.”

Fußnoten:
1 Antragsbuch Bundeskongress 2022: https://jusos.de/wp-content/uploads/2022/09/Antragsbuch-Buko-2022.pdf
2 Beschlussbuch Bundeskongress 2021 (alle behandelten Anträge wurden beschlossen): https://jusos.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschlussbuch-2021.pdf
3 Aktuelle Richtlinie der Jusos: https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/05/Richtlinie-Jusos-2020.pdf