Richtlinien der Jusos Dresden

Die Geschäftsordnung der Jusos Dresden findet ihr hier: https://dresden.jusos.info/geschaeftsordnung/

Die Richtlinien wurde zuletzt auf der Vollversammlung am 01.04.2021 geändert.

§ 1 Grundsätze & Mitgliedschaft
  1. 1Der Unterbezirk trägt den Namen „Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD, Unterbezirk Dresden“, kurz „Jusos Dresden“. 2Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
  2. 1Der Unterbezirk der Jusos Dresden umfasst das Gebiet der SPD Dresden und hat seinen Sitz in Dresden.
  3. 1Den Jusos Dresden gehören die Mitglieder der SPD Dresden bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an sowie Juso-Unterstützer:innen.
  4. 1Bei den Jusos können Jugendliche ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen Ebenen wahrnehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß §6 Organisationsstatut der SPD besteht. 2Die Mitgliedschaft beginnt automatisch mit der schriftlichen Erklärung gegenüber den Jusos.
  5. 1Die Tätigkeit der Jusos versteht sich als ein Beitrag zum Prozess der innerparteilichen Willensbildung und eigenständiger öffentlicher Werbung für sozialdemokratische Politik. 2Ihre inhaltliche Grundlage ist das Grundsatzprogramm der SPD.
§ 2 Gliederung
  1. 1Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). 2Diese kann auf dem Gebiet von einem oder mehreren SPD-Ortsvereinen vom Juso-Unterbezirksvorstand auf Wunsch von mindestens fünf in dem Gebiet wohnhaften Mitgliedern gebildet werden. 3AGs wählen für ein Jahr eine:n Sprecher:in.
  2. 1Der Juso-Unterbezirksvorstand und die örtlichen AGs können themenbezogene Arbeitsgruppen und Projektgruppen einberufen. Diese können für ein Jahr Sprecher:innen wählen. 2Die Sprecher:innen haben für ihren Arbeitsbereich ein Außenvertretungsrecht gegenüber der SPD und der Öffentlichkeit.
  3. 1Der Juso-Unterbezirksvorstand und die örtlichen AGs können Projektgruppen einberufen. 2Diese können eine:n oder mehrere gleichberechtigte Sprecher:innen bestimmen. 3Werden mehrere Sprecher:innen bestimmt, gilt die Quotierung nach § 3 Abs. 7. 4Die Sprecher:innen haben für ihren Arbeitsbereich ein Außenvertretungsrecht gegenüber der SPD und der Öffentlichkeit.
  4. 1Organe der Jusos im Unterbezirk Unterbezirk Dresden sind:
    • die Unterbezirkskonferenz
    • der Unterbezirksvorstand
§ 3 Unterbezirkskonferenz (Vollversammlung)
  1. 1Die Unterbezirkskonferenz ist das oberste Beschlussorgan. 2Sie findet ordentlich jährlich statt.
  2. 1Eine außerordentliche Unterbezirkskonferenz muss auf Beschluss des Unterbezirksvorstands oder auf Antrag von mind. einem Fünftel der stimmberechtigten Jusos im Unterbezirk einberufen werden. 2Unabhängig hiervon ist innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Vollversammlung durch den Unterbezirksvorstand einzuberufen, um eine Beschlussfassung über Anträge herbeizuführen, welche auf einer ordentlichen Vollversammlung nicht beraten werden konnten.
  3. 1Die Unterbezirkskonferenz setzt sich aus allen stimmberechtigten Jusos zusammen.
  4. 1Die Einberufung erfolgt durch den Unterbezirksvorstand. 2Dieser muss alle stimmberechtigten Jusos spätestens 14 Tage vor der Konferenz mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einladen.
  5. 1Die Unterbezirkskonferenz beschließt über alle Fragen, die die Organisation und Arbeit des Unterbezirks berühren. 2Sie beschließt ein Arbeitsprogramm.
  6. 1Die Unterbezirkskonferenz wählt jedes Jahr den Unterbezirksvorstand, die Delegation für die Landesdelegiertenkonferenz sowie die Delegation für den Landesausschuss.
  7. 1In den Funktionen und Delegationen der Jusos müssen Frauen mit mindestens 40% vertreten sein. 2Bei der Feststellung der Zahl der mindestens zu wählenden Frauen ist aufzurunden, es sei denn, die Zahl der Frauen, die einem Vorstand oder einer Delegation angehören müssen, würde mehr als die Hälfte betragen.
§ 4 Unterbezirksvorstand
  1. 1Die Leitung des Juso-Unterbezirks und seine Vertretung in Partei und Öffentlichkeit sowie die Koordination der politischen Arbeit obliegt dem Unterbezirksvorstand.
  2. 1Dem Unterbezirksvorstand gehören stimmberechtigt an:
    • ein:e Unterbezirksvorsitzende:r oder zwei gleichberechtigte Unterbezirksvorsitzende, davon mindestens eine Frau,
    • eine von der Unterbezirkskonferenz festzulegende Anzahl an stellvertretenden Unterbezirksvorsitzenden
    2Die Unterbezirkskonferenz entscheidet vor den Wahlen mit einfacher Mehrheit, ob dem Unterbezirksvorstand zwei gleichberechtigte Personen oder eine Einzelperson vorsitzt, sowie über die Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden. 3Die Wahl zum Vorsitz erfolgt per Einzelwahl, die Wahl der stellv. Vorsitzenden per Listenwahl.
  3. 1Mit beratender Stimme gehören dem Unterbezirksvorstand weiterhin an: die Sprecher:innen der Arbeitskreise, Projektgruppen und örtlichen Arbeitsgemeinschaften sowie die im Unterbezirksbereich gemeldeten Vorstandsmitglieder höherer Juso-Gliederungsebenen. 2Darüber hinaus kann der Unterbezirksvorstand weitere beratende Mitglieder bestimmen.
  4. 1Der Unterbezirksvorstand hat folgende Aufgaben:
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Unterbezirkskonferenz
    • Vertretung der Jusos in den Gremien der SPD und in der Öffentlichkeit
    • Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies nicht bereits durch die Unterbezirkskonferenz geleistet wurde
    • Planung und Durchführung von im Arbeitsprogramm formulierten Kampagnen und Projekten
    • Herstellung von Kontakten zu anderen Jugendorganisationen auf Unterbezirksebene, insbesondere zur Gewerkschaftsjugend und zu SJD – Die Falken.
  5. 1Der Unterbezirksvorstand ist der Unterbezirkskonferenz rechenschaftspflichtig
 
§ 5 Öffentlichkeit
  1. 1Die Unterbezirkskonferenz ist öffentlich. 2Alle Beschlüsse werden zeitnah auf der Homepage der Jusos Dresden veröffentlicht.
  2. 1Die Sitzungen des Unterbezirksvorstands sind grundsätzlich für alle Jusos und SPD-Mitglieder öffentlich.
 
§ 6 Schlussbestimmungen
  1. 1Diese Richtlinien treten mit der Beschlussfassung durch die Unterbezirkskonferenz am 01.04.2021 in Kraft.
  2. 1Diese Richtlinien können nur durch Beschluss einer Unterbezirkskonferenz mit 2/3-Mehrheit geändert werden.