Geschäftsordnung

Die Richtlinien der Jusos Dresden findet ihr hier: https://dresden.jusos.info/richtlinien/

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt auf der Vollversammlung am 10.08.2024 geändert.

Präampel

Diese Geschäftsordnung soll den formalen Rahmen für die Verfahrensweisen in der Arbeit der Jusos Dresden bilden und für alle nachvollziehbar zu gestalten. Sie verfolgt das Ziel, eine gleichberechtigte Mitarbeit und die Verwirklichung der Ideen und Vorhaben möglichst aller Mitglieder zu ermöglichen.

Dazu sollen insbesondere Wissenshierarchien abgebaut, Informations- und Weiterbildungsstrukturen etabliert und exkludierende Verhaltensweisen unterbunden werden.

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsordnung gilt auf der Vollversammlung der Jusos Dresden. Sie bleibt bis zur nächsten Vollversammlung für die Organe, Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen, Delegationen und Wahlämter der Jusos Dresden in Kraft.

§ 2 Awarenessbeauftragte und Geschlechterplena

(1) Es werden bis zu vier Awarenessbeauftragte durch die Vollversammlung gewählt, welche dem Unterbezirksvorstand nicht angehören. Dabei muss sich mindestens die Hälfte der gewählten Awarenessbeauftragten nicht mit dem männlichen Geschlecht identifizieren. Sie organisieren sich und die Awarenessarbeit selbst, bieten Weiterbildungen an und stellen Awarenessteams für Veranstaltungen bereit. Kontaktmöglichkeiten zu den Beauftragten und den Teams müssen leicht erreichbar und sichtbar visualisiert sein.

(2) Die Awarenessarbeit wirkt Diskriminierung entgegen und unterstützt Menschen, die strukturell Diskriminierung ausgesetzt sind. Im Weiteren ermöglicht die Awarenessarbeit einen selbstreflektierten Umgang der Gruppe miteinander.

(3) Die Awarenessbeauftragten können nach eigenem Ermessen und auf Hinweis aus der Versammlung Geschlechterplena festlegen. Sie bestimmen eine Leitung für die entsprechenden Plena. Die Plena finden in mindestens zwei verschiedenen Räumen für die unterschiedlichen Geschlechter statt. Die Teilnehmenden teilen sich selbstständig auf. Geschlechterplena sind Schutzräume. Das Ziel der Geschlechterplena ist die allgemeine Sensibilisierung zu Awarenessthemen und die Behandlung von Awarenessfällen.

(4) Die Awarenessbeauftragten halten jede Vollversammlung einen Awarenessbericht, in welchem sie über die aktuelle Awareness-Lage im Verband sowie Tätigkeiten und Maßnahmen der Awarenessarbeit berichten.

§ 3 Teilnahme, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Sitzungen der Organe sind grundsätzlich öffentlich. Beschlüsse des Unterbezirksvorstands werden mit absoluter Mehrheit der gewählten Mitglieder getroffen. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens drei Stimmberechtigte anwesend sind. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der Anwesenden getroffen.

§ 4 Tagesordnung und Anträge

(1) Die zu behandelnde Tagesordnung setzt sich insbesondere aus Berichten, Wahlen und Anträgen zusammen. Der Unterbezirksvorsstand kann für seine Sitzungen Kandidatur- und Antragsfristen per Beschluss festlegen. Für die Vollversammlung gelten keine Kandidatur- und Antragsfristen.

(2) Zu Anträgen können Änderungsanträge bis zur Beschlussfassung dieses Antrags gestellt werden.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) dienen der besseren Sitzungsorganisation. Sie werden durch das Heben von zwei Händen visualisiert, mündlich gestellt, begründet und nicht debattiert. Die Antragsteller:innen erhalten außerhalb der Reihe das Wort. Es ist eine Gegenrede zulässig. GO- Anträge ohne Gegenrede gelten als angenommen, anderweitig wird offen abgestimmt und durch die Sitzungsleitung wird das Ergebnis festgestellt. GO-Anträge können unter anderem sein:

  1. Vertagung,
  2. Überweisung,
  3. Verlangen nach Personaldebatte,
  4. erneute Auszählung der Stimmen,
  5. Schluss der Debatte,
  6. Schluss der Redeliste,
  7. Änderungen zum Rederecht bzw. Redezeiten,
  8. Einschränkungen der Öffentlichkeit
§ 5 Sitzungsleitung, Abstimmungen und Beschlussfassung

(1) Die Sitzungsleitung wird durch den Unterbezirksvorstand vorgeschlagen. Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste, leitet die Abstimmungen und entscheidet über die Auslegung der Geschäftsordnung.

(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle Änderungsanträge zum Antrag zu behandeln. Dabei werden die Änderungsanträge vorrangig behandelt, die inhaltlich die weitreichendsten Änderungen vorsehen.

(3) Ein Antrag gilt als beschlossen, wenn kein Widerspruch erfolgt, anderweitig wird offen abgestimmt und durch die Sitzungsleitung das Ergebnis festgestellt.

(4) Anträge, die einmal abgestimmt worden sind, können nicht noch einmal auf derselben Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

(5) Der Unterbezirksvorstand kann Beschlüsse im Umlauf treffen. Umlaufbeschlüsse sind im Protokoll der nächsten Sitzung des Institutes zu dokumentieren und zu bestätigen.

(6) Abstimmungen sind offen. Auf Verlangen von zwei Stimmberechtigten muss geheim abgestimmt werden.

§ 6 Redeordnung

(1) Das Rederecht besitzen alle Anwesenden. Es kann durch GO-Anträge eingeschränkt werden.

(2) Das Rederecht erhalten möglichst abwechselnd FINTA*, BIPoC und nicht-FINTA*/nicht-BIPoC. Die Redeliste wird geschlossen sobald drei Redner:innen in Folge vom gleichen Geschlecht geredet haben. Redner:innen, die sich zum jeweiligen Tagesordnungspunkt oder Antrag noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten Vorrang.

(3) Außerhalb der sich nach Abs. 2 ergebenden Reihe und Quotierung erhalten das Wort:

  1. GO-Anträge,
  2. Antragsteller:innen,
  3. Kandidat:innen,
  4. Hinweise des Awarenessteams

(4) Persönliche Erklärungen sind ohne Aussprache nach Beendigung der Behandlung eines Antrages oder Tagesordnungspunktes möglich.

(5) Wortmeldungen sind der Sitzungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen.

(6) Die Redezeit beträgt grundsätzlich maximal drei Minuten. Die Sitzungsleitung kann selbstständig längere Redezeiten zulassen.

§ 7 Wahlen und Nominierungen

(1) Für alle vorzunehmenden Wahlen gelten das Organisationsstatut und die Wahlordnung der SPD, das Statut der SPD Sachsen sowie die Richtlinien der Jusos Sachsen und der Jusos Dresden. Sie sind insbesondere geheim und nicht digital durchzuführen.

(2) Nominierungen werden in offener Abstimmung durchgeführt.

§ 8 Protokollierung

Alle Abstimmungs- und Wahlergebnisse zu den einzelnen Beschlussvorlagen, Anträgen und Kandidaturen sind zu protokollieren. Die Beschlussvorlagen, Anträge und Änderungsanträge sind im Protokoll aufzunehmen.

§ 9 Besondere Regeln zur gegenseitigen Rücksichtnahme

Während der Veranstaltungen der Jusos Dresden ist der Konsum von Drogen nicht erwünscht. Insbesondere Alkoholkonsum, Rauchen und Vergleichbares sind im Sicht- und Wirkumfeld verboten, alle sind zu einer nichtexklusiven und nichtfremdgefährdenden Teilnahme eingeladen.

§ 10 Änderung dieser GO

Diese GO kann nur durch die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden.

II. Die Vollversammlung

§ 11 Eröffnung

(1) Die Unterbezirksvorsitzenden eröffnen die Vollversammlung und bringen die Tagesordnung und Geschäftsordnung zur Beschlussfassung ein.

(2) Für die Dauer der Vollversammlung wählt diese auf Vorschlag des Unterbezirksvorstands ein zwei- bis dreiköpfiges Tagungspräsidium. Das Tagungspräsidium übernimmt mit seiner Wahl die Sitzungsleitung. Im Falle von Wahlen oder bei Bedarf wird eine mindestens dreiköpfige Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) bestimmt. Sie unterstützt die Auszählungsprozesse des Tagungspräsidiums.

§ 12 Stimmberechtigung, Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

(1) Stimmberechtigt auf der Vollversammlung sind alle im Bereich des Unterbezirks Dresden gemeldeten SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sowie alle im Unterbezirk Dresden gemeldeten Nur-Juso-Mitglieder im Sinne des § 10 Abs. 3 des SPD-Organisationsstatuts.

(2) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens drei Stimmberechtigte anwesend sind.

(3) Beschlüsse der Vollversammlung werden mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Beschlüsse über Richtlinienanträge werden mit 2/3-Mehrheit gefasst.

§ 13 Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge können vor der Vollversammlung im Antragstool und während der Vollversammlung beim Präsidium eingereicht werden. Kandidaturen können darüber hinaus bis zum Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes eingereicht werden.