Wohnen in Asylbewerberheimen

Die Unterbezirkskonferenz der Jusos Dresden möge beschließen und an die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachen mit dem Ziel der Weiterleitung an den Landesparteitag der SPD Sachen weiterleiten:

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag wird beauftragt darauf hinzuwirken und im nachfolgenden Sinne initiativ zu werden, dass, solange die grundsätzliche dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten noch keine geltende Praxis in Sachen ist, die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen Betreuung“ (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) schnellstmöglich und grundlegend reformiert wird.

Insbesondere folgende Punkte sind zu ändern:

  • der individuelle Wohnbereich sollte abschließbar und tatsächlich nur individuell zugänglich sein, gemischte Zimmer und Schlafbereiche sollten nur noch die Ausnahme darstellen
  • der individuelle Wohnbereich muss zukünftig statt bisher 6m2  12m2 pro Person betragen, die bisherige kann-Bestimmung sollte in eine zwingende muss-Bestimmung umgewandelt werden (vgl. Punkt I, Ziffer 3, Punkt a, Unterpunkt aa VwV – Unterbringung und soziale Betreuung).
  • Sanitäre Einrichtungen sollten nicht mehr nur ausreichend, sondern zwingend in notwendigem Maß zur Verfügung gestellt werden, d.h. konkret, dass für ein sanitärer Bereich prinzipiell in den individuellen Wohnbereich integriert sein soll und nicht auf die zukünftigen  zur Verfügung stehenden 12m2 angerechnet werden, sollte dies nicht möglich sein, dann müssen zukünftig pro 5 Bewohner jeweils eine Dusche, ein Waschbecken sowie eine Toilette zur Verfügung stehen, die sanitären Einrichtungen müssen nach Geschlechtern getrennt und abschließbar sein (vgl. Punkt I, Ziffer 3, Punkt b VwV – Unterbringung und soziale Betreuung)
  • die soziale Betreuung von in Asylbewerberheimen muss gesichert sein, dabei darf es nicht nur um eine Betreuung der Infrastruktur des Asylbewerberheim gehen, sondern tatsächliche sozialpädagogische Betreuung, die Möglichkeit auf Weiterbildung und Spracherwerb sowie auf Freizeitaktivitäten muss gesichert werden
  • -es muss zukünftig gewährleistet werden, dass in Asylbewerberheimen eine an die Bewohnerzahlen angepasste Anzahl von Freizeiträumen mit der entsprechenden Ausstattung zur Verfügung steht, auch ein nutzbarer Außenbereich muss zur Verfügung stehen
  • insgesamt muss darauf hingewirkt werden, dass ein möglichst menschenwürdiges Leben auch in den bisherigen und zukünftigen Asylbewerberheimen möglich ist.

Die sächsischen Jusos und die sächsische Sozialdemokratie bekennen sich zum Grundsatz der dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten. Die geforderten Reformen sind vor diesem Hintergrund auch nur notwendige positive Veränderung der momentanen Miss und Zustände und dürfen nur ein Etappenziel sein. Wir wollen menschenwürdige Verhältnisse für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete schaffen, weswegen die Veränderung der momentanen Zustände in den Asylbewerberheimen sein muss, das Ziel aber weiterhin die dezentrale Unterbringung von allen Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten bleibt.

Die grundsätzlichen Ausführungen des sächsischen Ausländerbeauftragten, zusammengefasst im so genannten „HEIM-TÜV 2011“ sind in die Reformation der Verwaltungsvorschrift einzubeziehen.

Die Stadtratsfraktionen werden aufgefordert im Sinne dieser Ausführungen auch in den einzelnen Kommunen aktiv zu werden und die Änderungen in ihre eigenen Verwaltungsvorschriften aufzunehmen.

Der Freistaat Sachen muss den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Ziele auf der kommunalen Ebene zur Verfügen stellen.